energie-wende-ja kritisiert die Klimafonds-Initiative der SP und der Grünen: Der Mittelbedarf von bis zu sieben Milliarden Franken pro Jahr ist viel zu hoch. Wo die Mittel herkommen sollen ist völlig offen. Eine Verschuldung ausserhalb der Schuldenbremse, wie es die Initiative vorschlägt ist unhaltbar und würde die zukünftigen Generationen unnötig belasten. Es ist nicht die Aufgabe des Staates Investitionen in öffentliche Projekte zu tätigen. Vielmehr sollen die Verursacher die Kosten tragen (Verursacherprinzip). Das heisst die Politik muss die Rahmenbedingungen mit einem effizienten Instrumentenmix festlegen: Zum Biespiel Lenkungsabgaben, die zu 100 % an die Bevölkerung rückverteilt werden oder klimaschädliche Subventionen, wie sie heute noch oft getätigt werden, müssen abgeschafft werden. Weiter müssen Verfahren gestrafft werden, die bei der Güterabwägung zwischen Landschafts-, Natur- und Ortsbildschutz und erneuerbarer Energieproduktion hinderlich sind. Die Landwirtschaft und die Abfallwirtschaft werden in der Initiative ausgeklammert, was ein Fehler ist.
Klimapolitik funktioniert nicht mit finanzieller Förderung und öffentlichen Investitionen allein, dies wäre zu teuer, zu wenig effizient und würde das Verursacherprinzip zu wenig beachten. Klimapolitik braucht neue Rahmenbedingungen mit einem effektiven und effizienten Instrumentenmix, welche sowohl bei den Massnahmen als auch bei der Mittelbeschaffung das Verursacherprinzip mitberücksichtigen.
Forderungen von energie-wende-ja:
Neben der Förderung durch den Klimafonds (und die bestehenden Förderprogramme) müssen die Möglichkeiten von verursachergerechten Vorschriften (z.B. im Gebäudebereich, im Verkehr, etc.), von Abgaben mit sozial ausgleichender Rückverteilung der Mittel, vom Abbau klimaschädlicher Subventionen, von klima- und energiepolitisch orientierten Mittelumlagerungen genutzt werden.
Zusätzlich sind die Rahmenbedingungen anzupassen, welche den Ausbau erneuerbarer Stromproduktion in der Schweiz behindern: Straffung und Beschleunigung von Verfahren, Klärungen bei der Güterabwägung zwischen Landschafts-, Natur- und Ortsbildschutz und erneuerbarer Energieproduktion.
Private Akteure müssen rasch unterstützt werden
Der Klimafonds soll mit finanziellen Beiträgen, Kredit- und Bürgschaftsprogrammen in erster Linie dazu beitragen, dass die Hundertausenden dezentraler Investitions- und Verbrauchsentscheidungen zu beschleunigten Emissionsreduktionen, zu einem schnelleren Ausbau der erneuerbarer Stromproduktion und bei Bedarf zur forcierten Entwicklung klimagerechter Technologien führen. Er soll sich in erster Linie an Dritte, d.h. an private und allenfalls parastaatliche Akteure richten. Die staatlichen Akteure (Gemeinden, EVU im Besitz der öffentlichen Hand, ausgelagerte kantonale, kommunale Betriebe, SBB, PTT, etc.) sollen primär mit Leistungsaufträgen auf die Klimazielsetzungen verpflichtet werden.
Die Kombination von neuen Rahmenbedingungen mit einem in die bestehenden Regulierungen und Förderungen eingebetteten zusätzlichen Klimafonds erlaubt es, den Markt und den Wettbewerb auf mehr Nachhaltigkeit auszurichten und mit den Klimafondsbeiträgen und Investitionen diese Impulse zu verstärken und weiter noch bestehende Hemmnisse (zum Beispiel infolge hoher Anfangsinvestitionen, etc.) abzubauen.
Hier die komplette Stellungnahme: