Netzanschluss von 50 Gigawatt PV in der Schweiz

Stellungnahme energie-wende-ja zu Lösungsansätzen der Berner Fachhochschule (BFH)

Für die Energiewende zu einer Schweiz mit Netto-Null CO2-Emissionen 2050 wie auch für eine sichere Stromversorgung im Winterhalbjahr soll die inländische Stromproduktion mit PV massiv ausgebaut werden.  In einem Diskussionspapier der Berner Fachhochschule (BFH) sowie in weiteren Untersuchungen wird darauf hingewiesen, dass die künftige Integration dieser grossen volatilen PV-Kapazitäten in die bestehenden Stromnetze eine Herausforderung darstellt.  Die BFH zeigt Möglichkeiten auf, wie diese Integration möglichst zweckmässig und mit möglichst geringen Netzausbauten erfolgen könnte und welche regulatorischen und technischen Voraussetzungen dazu schon heute dringendst zu schaffen wären. Damit muss verhindert werden, dass der aktuell stark zunehmende PV-Ausbau behindert wird, aber auch, dass neu installierte PV-Anlagen künftig nicht nachgerüstet werden müssen und vermeidbare Netzausbauten die Netzkosten unnötig erhöhen. Die EVU, die Verbände und der Regulator sind aufgefordert, schnell aktiv zu werden, um die nötigen Voraussetzungen für den starken und schnellen Ausbau inländischer PV-Potenziale und ihrer Netzintegration zu schaffen.

Folien zum Kurs «Energiewende mit Versorgungssicherheit und Klimabeitrag»

Zum Thema «Energiewende mit Versorgungssicherheit und Klimabeitrag» wird ein Überblick vermittelt. Die zentralen energie- und klimarelevanten Bereiche werden behandelt und diskutiert: Gebäudepark Schweiz; Mobilität und Flugverkehr; Wirtschaft; Internationale Aspekte; Zubau erneuerbare Energien – Energieeffizienz.

Wir stellen die Folien zum Nachlesen zur Verfügung und freuen uns auf Ihr Feedback.

Folien Kurs 1 “Überblick zum Thema”

Folien Kurs 2 “Gebäude –Quartiere –Siedlungen”

Folien Kurs 3 “Strategie Nachhaltige Mobilität”

Folien Kurs 4.1 “Wirtschaft, Abfall”

Folien Kurs 4.2 “International: Trends – Klimapolitik”

Folien Kurs 5 “Erneuerbare Energien”

Änderung Winterreserveverordnung (WResV)

«Aufgrund unklarer Basisdaten ergab sich bei der Stellungnahme vom letzten Newsletter (vom 11. September 2023) eine Differenz zu den von Swissgrid ausgewiesenen Produktionspotenzialen anfangs 2025. Dies ist in der nun vorliegenden Stellungnahme vom 24.10.2023 bereinigt. An den Schlussfolgerungen bezüglich der dringlich benötigten zusätzlichen Simulationsrechnungen, ausgehend von zuerst zu aktualisierenden Ausgangs- und Perspektivdaten sowie bezüglich des mindestens bis 2025 fehlenden Bedarfs zusätzlicher thermischer Kraftwerksreserven ändert sich dadurch nichts.»

Das Wichtigste in Kürze 

  • Die Änderung der Winterreserveverordnung ist in der vorliegenden Form abzulehnen. Es besteht kein dringender Handlungsbedarf, sofern der laufende Ausbau der erneuerbaren Energien weiter forciert vorangetrieben wird, die Notstromaggregate in Krisensituationen genutzt werden und die bestehenden Reservekraftwerke notfalls betrieben werden können.
  • Eine Verlagerung der Kompetenzen für Ausschreibungen von der SwissGrid zum BFE ist abzulehnen. Die vorhandene Kompetenz ist weiter zu nutzen und auf personelle Aufstockungen ist zu verzichten. 
  • Auf die Kostenübernahme von Ausschreibungen (ca. 50 Millionen Franken) ist zu verzichten. 

Fazit zu den Grundlagen 

  • Die Berechnungen sind mit den effektiven Werten für 2022 vorzunehmen. Die Ausgangswerte für die verfügbaren Produktionskapazitäten Ende 2022 liegen um 310 MW höher.
  • Werden realistische Wachstumsannahmen über den Zubau der erneuerbaren Energien getroffen, so resultiert anfangs 2025 ein Plus von 2’140 MW (höherer Ausgangswert 2022 +310 MW; Wind +100 MW; PV +1’730 MW) bis 2’230 MW (höherer Ausgangswert 2022 +310 MW; Wind +200 MW; PV +1’730 MW) gegenüber den vorliegenden Berechnungen von SwissGrid für 2025 mit 27’500 MW (Tabelle 2/SwissGrid, Anhang). Die 2025 «fehlenden» maximal 400 MW Reservekapazität für ein Worst-Case-Szenario werden also mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit im Jahr 2025 bereits vorhanden sein.
  • Zudem macht der Einbezug der bestehenden Reservekraftwerke sowie der Notstromaggregate in die Berechnungen den zusätzlichen Zubau von Reservekapazitäten kurz- bis mittelfristig definitiv obsolet.
  • Neben der Aktualisierung der bisherigen Simulationen für 2025 sind dringendst entsprechende Simulationen auf der Basis der aktuellen Ausgangslage und aktualisierter Perspektiven auch für die Jahre 2030 und 2035 von Swissgrid zu erarbeiten. Sie sind für die anstehenden Entscheidungen unerlässlich.

Gesetzesänderung Stromversorgungsgesetz

«Aufgrund unklarer Basisdaten ergab sich bei der Stellungnahme vom letzten Newsletter (vom 11. September 2023) eine Differenz zu den von Swissgrid ausgewiesenen Produktionspotenzialen anfangs 2025. Dies ist in der nun vorliegenden Stellungnahme vom 24.10.2023 bereinigt. An den Schlussfolgerungen bezüglich der dringlich benötigten zusätzlichen Simulationsrechnungen, ausgehend von zuerst zu aktualisierenden Ausgangs- und Perspektivdaten sowie bezüglich des mindestens bis 2025 fehlenden Bedarfs zusätzlicher thermischer Kraftwerksreserven ändert sich dadurch nichts.»

Das Wichtigste in Kürze 

energie-wende-ja befürwortet grundsätzlich die vorgesehene Revision des StromVG, weist aber den vorliegenden Revisionsentwurf (wie auch den Entwurf der zugehörigen Winterreserven-Verordnung, siehe Anhang) zurück. Die grundlegende versorgungspolitische Entscheidungssituation, d.h. welche Versorgungssicherheit anzustreben ist und welche Mangellagen zur Dimensionierung der Massnahmen noch tolerierbar sind, werden im Gesetzesentwurf nicht dargelegt. Der Gesetzesentwurf basiert auf ungenügenden Berechnungsgrundlagen (reichen nur bis 2025), welche von zu tiefen Ausgangsdaten beim Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion im In- und Ausland ausgehen. Zusätzlich wird die aktuelle Entwicklung der Ausbaudynamik von erneuerbarer Stromproduktion im In- und Ausland sowie die sich jüngst abzeichnenden Entwicklungen bei den Rahmenbedingungen im Gesetzesentwurf zu wenig einbezogen bzw. völlig vernachlässigt. Dadurch drohen unzweckmässige Investitionen für nicht benötigte Reservekapazitäten, welche Mittel binden, die zweckmässiger für den dringend benötigten weiteren Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion, von Speichertechnologien und -kapazitäten sowie von Netzen einzusetzen sind. 

Beschleunigungserlass mit geringem Effekt 

Stellungnahme von energie-wende-ja zur Vorlage zur Änderung des Energiegesetzes vom
21. Juni 2023 (Beschleunigungserlass) 

Das Wichtigste in Kürze

Mit dem sog. Beschleunigungserlass, den der Bundesrat dem Parlament vorlegt, sollen Planung und Bewilligung für Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie einfacher und rascher durchgeführt werden können. Wichtigste Massnahme ist die Einführung eines konzentrierten Bewilligungsverfahrens, bei welchem eine einzige Behörde im Kanton in einem Akt alle Bewilligungen erteilt, die in ihre Kompetenz fallen. Der Rechtsmittelweg wird auf zwei Instanzen verkürzt und die Legitimation zur Beschwerde auf gesamtschweizerisch bedeutsame Organisationen sowie Kantone und Gemeinden beschränkt. 

Es ist dies zwar ein Fortschritt, doch die Wirkung dürfte eher bescheiden sein. Eine echte Beschleunigung würde voraussetzen, dass der Bund bei der Planung und Erstellung solcher Anlagen eine Führungsrolle übernimmt und das raumplanerische Instrumentarium vereinfacht würde. Dazu wäre allerdings eine Änderung der Verfassung nötig. Es ist zu hoffen, dass auch diese Option im Parlament noch gründlich geprüft wird. 

Fotovoltaik im Kanton Bern

Fotovoltaik und Windkraft im Kanton Bern stellen die Dekarbonisierung und Energieversorgung sicher.

«Politik steht nie still»: So steht es in den Regierungsrichtlinien 2023-2030 des Kantons Bern geschrieben. So werden darin Rahmenbedingungen für eine wirkungsvolle nachhaltige Entwicklung postuliert.  Und der «Kanton Bern wird bis 2050 klimaneutral». Die Energiestrategie von 2006 stellt die einheimischen, erneuerbaren Energieträger und mehr Energieeffizienz in den Vordergrund. «Insbesondere ist der Beitrag der Wasserkraft zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit zu erhöhen». Angesicht von rund 70 Prozent fossilen Energieimporten stellt sich die Frage, ob die strategischen Ziele und Grundsätze ausreichen? 

Ohne Zweifel wird mit dem Trift-Projekt ein Beitrag an eine verbesserte Versorgungssicherheit geleistet. Die zusätzlichen rund 100 GWh Winterstrom sind beachtlich und werden hoffentlich rasch ans Netz gehen. Für die zurecht geforderte Dekarbonisierung mit den hocheffizienten Wärmepumpen, der Elektromobilität und dem Ausstieg aus der Kernkraft bis spätestens 2050 braucht es relativ wenig, aber immerhin rund 20-30 Prozent mehr Strom gegenüber dem heutigen Verbrauch. Das zweckmässige Triftprojekt und weitere Wasserkraftwerke reichen da bei weitem nicht. Weitere Trumpfkarten des Kantons Bern müssen gespielt werden: Der Kanton Bern verfügt über das schweizweit grösste Potential an Solar – und Windenergie. Bei der Fotovoltaik gilt es alle Kategorien forciert auszubauen. Dabei sind alpine Solaranlagen mit ihrem hohen Winteranteil von rund 50 Prozent speziell erwünscht. Die vorliegenden 30 Projekte dank privater Initiative dürfen nicht einfach ausgebremst werden. Natürlich sollten auch alle geeigneten Dachflächen und Fassaden bei Neubauten und Sanierungen genutzt werden. Infrastrukturen im Verkehrsbereich, aber auch Agro-Fotovoltaik sind ein weiteres Eldorado für Solarstrom. 

Das Schweizer Windpotential von 30 TWh liegt zu rund 20 Prozent im Kanton Bern. An die erfolgreiche Pionierphase des Kantons Bern im Windbereich sollte angeknüpft werden. Ein hoher Beitrag an eine sichere Winterstromversorgungen muss realisiert werden.

Im Lead für die Dekarbonisierung und Versorgungssicherheit stehen vor allem private Investoren. Die öffentliche Hand muss aber klare Ziele festlegen. Der Kanton hat es zudem in der Hand, zusammen mit den Regionen und Gemeinden Weltmeister mit beschleunigten Verfahren zu werden. Dazu gehören gestraffte und befristete Verfahren wie es der Bund zu Recht angedacht hat, aber von den Kantonen und Gemeinden effektiv vollzogen werden müssen.

Weiter ist die Zusammenarbeit mit den Energieversorgern zu gewährleisten. Kostendeckende Rückliefertarife, welche die eidgenössischen Fördermittel ergänzen, sind ein konkretes Element. Klare Planungen der notwendigen intelligente Netze mit gezielten Ausbauten tragen zum Erfolg der anvisierten Politik bei. 

Die Berner Hochschulen sind seit Jahrzehnten im Bereich erneuerbare Energie in Poolposition: Ihre Stellung ist im Bereich Forschung, Entwicklung, Aus- und Weiterbildung zu stärken.

Der Kanton Bern hat allen Grund die Energiewende mit klaren Zielsetzungen und Vorgaben zu forcieren. Es resultiert ein Gewinn für den Wirtschafts- und Arbeitsplatzstandort und die Umwelt. 

Dr. Ruedi Meier, Präsident energie-wende-ja.ch    

Eigentümerstrategien öffentlicher EVU

Im Zusammenhang mit der Klima- und Energiepolitik und in jüngster Vergangenheit vor allem auch im Zusammenhang mit den plötzlich offenbar gewordenen Risiken bei der Winterstromversorgung sowie mit dem Stromhandel der grossen, international aktiven Stromversorger in der Schweiz, stellt sich die Frage, wie die öffentliche Hand als Eigentümerin solcher EVU und Stromversorgungswerke ihren Einfluss auf die Aktivitäten dieser Unternehmungen im Sinn der von der öffentlichen Hand verfolgten klima-, energie- und versorgungspolitischen Ziele wahrnehmen kann. energie-wende-ja versucht mit den folgenden Überlegungen aufzuzeigen, wo die Spielräume und Grenzen der Einflussnahme der Eigner im Sinne der von ihnen zu verfolgenden politischen Ziele liegen, verweist aber auch auf die zentrale Rolle der klima-, energie- und versorgungspolitischen Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit dieser Unternehmungen.

Zusammenfassung

Gesamte Strategie