Stellungnahme zur Besteuerung von Elektrofahrzeugen

Ewj anerkennt, dass mit der fortschreitenden Verbreitung von batterieelektrischen Fahrzeugen (BEV) die Einnahmen aus der Mineralölsteuer sinken. Um die Finanzierung der Strasseninfrastruktur zu sichern, muss das Abgabesystem daher langfristig angepasst werden. Das Anliegen einer nachhaltigen Strassenfinanzierung unterstützt ewj grundsätzlich – auch Elektrofahrzeuge sollen auf lange Frist zur Finanzierung der Verkehrswege beitragen.

Dabei erachtet ewj eine neue Abgabe auf Elektrofahrzeugen bereits im Jahr 2030 als übereilt. Damit würde die Elektromobilität als tragende Säule der Energiestrategie ausgebremst. Der Marktanteil der BEV hinkt den Bundeszielen deutlich hinterher. Ewj hat den Ausbau der E-Mobilität stets unterstützt. Eine Abgabe ab 2030 auf Elektroautos, die zu diesem Zeitpunkt leider erst einen kleinen Bruchteil des Fahrzeugbestands ausmachen, würde deren Marktdurchdringung weiter bremsen und die Attraktivität fossiler Antriebe länger unterstützen.