Die Änderung der Winterreserveverordnung ist in der vorliegenden Form abzulehnen. Es besteht kein dringender Handlungsbedarf, wenn der laufende Ausbau der erneuerbaren Energien weiter forciert vorangetrieben wird, die Notstromaggregate in Krisensituationen genutzt werden und die bestehenden Reservekraftwerke notfalls betrieben werden können.
Eine Verlagerung der Kompetenzen für Ausschreibungen von der SwissGrid zum BFE ist abzulehnen. Die vorhandene Kompetenz ist weiter zu nutzen und auf personelle Aufstockungen ist zu verzichten.
Auf die Kostenübernahme von Ausschreibungen (ca. 50 Millionen Franken) ist zu verzichten.
Fazit zu den Grundlagen
Die Berechnungen sind mit den effektiven Werten für 2022 vorzunehmen. Die Ausgangswerte für 2022 liegen um 810 MW höher, die im Prinzip – je nach Wetterabhängigkeit – das ganze Jahr Strom liefern.
Werden realistische Wachstumsannahmen über den Zubau der erneuerbaren Energien getroffen, so resultiert ein Plus von 2’830 MW (Wind + 100 MW; PV + 2’730 MW) bis 4’430 MW (Wind + 200 MW; PV + 4’230 MW) gegenüber den vorliegenden Berechnungen der SwissGrid für 2025 mit 27’500 MW (Tabelle 2/SwissGrid, Anhang). Die «fehlenden» maximal 400 MW Reservekapazitäten für ein Worst-Case-Szenario sind also mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit im Jahr 2025 bereits vorhanden.
Der zweckmässige Einbezug der bestehenden Reservekraftwerke und Notstromaggregate in die Berechnungen macht in kurzer Frist den zusätzlichen Zubau von Reservekapazitäten definitiv obsolet.
Neben der Aktualisierung der Simulationen für 2025 sind für Jahre 2030 und 2035 die fehlenden Simulationen der Swissgrid zu erarbeiten.
energie-wende-ja befürwortet grundsätzlich die vorgesehene Revision des StromVG, weist aber den vorliegenden Revisionsentwurf (wie auch den Entwurf der zugehörigen Winterreserven-Verordnung, siehe Anhang) zurück. Die grundlegende versorgungspolitische Entscheidungssituation, d.h. welche Versorgungssicherheit anzustreben ist und welche Mangellagen zur Dimensionierung der Massnahmen noch tolerierbar sind, werden im Gesetzesentwurf nicht dargelegt. Der Gesetzesentwurf basiert auf ungenügenden Berechnungsgrundlagen (reichen nur bis 2025), welche von zu tiefen Ausgangsdaten beim Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion im In- und Ausland ausgehen. Zusätzlich wird die aktuelle Entwicklung der Ausbaudynamik von erneuerbarer Stromproduktion im In- und Ausland sowie die sich jüngst abzeichnenden Entwicklungen bei den Rahmenbedingungen im Gesetzesentwurf zu wenig einbezogen bzw. völlig vernachlässigt. Dadurch drohen unzweckmässige Investitionen für nicht benötigte Reservekapazitäten, welche Mittel binden, die zweckmässiger für den dringend benötigten weiteren Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion, von Speichertechnologien und -kapazitäten sowie von Netzen einzusetzen sind.
Änderung der Automobilsteuerverordnung: Aufhebung der Befreiung der Elektroautomobile von der Automobilsteuer; Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens: Stellungnahme energie-wende-ja
In Kürze
Ablehnung der vorgeschlagenen Aufhebung der Befreiung von E-Automobilen bereits per 1. Januar 2024 ab. Wir schlagen vor, mit der Aufhebung der Befreiung der Elektrofahrzeuge von der Automobilsteuer zuzuwarten, bis diese einen Anteil von 40 % an den Neuzulassungen aufweisen.
Die Schweiz ist von der Klimakatastrophe besonders stark betroffen. Es ist dringend nötig, einen Beitrag an die Reduktion aller Treibhausgasemissionen zu leisten.
Das Klimagesetz setzt klare Ziele für einen Absenkpfad der schädlichen Treibhausgasemissionen.
Die Schweizer Wirtschaft kann ihre Treibhausgase zielgerichtet reduzieren, und stärkt dabei ihre Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft.
Das Impulsprogramm Heizungsersatz fördert den Heizungsersatz durch erneuerbare Energien (Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasse). Der Investitionsaufwand für die Hauseigentümer- und die Betriebskosten für die Mieterschaft werden gesenkt.
Das Klimagesetz schafft mehr sozialen Ausgleich, reduziert die Wohn- und Mietkosten und entlastet die Umwelt.
Mit seinen verbindlichen Zielsetzungen und seinen Fördermassnahmen ergänzt das Klimagesetz die neu ergriffenen Massnahmen zur Dekarbonisierung der Energieversorgung und dem forciertem Ausbau der inländischen erneuerbaren Stromproduktion zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit (Mantelerlass, Solarexpress).
Der laufende Zubau der erneuerbaren Energien mit Sonne, Wind, Wasserkraft und Biomasse verbessert die einheimische Versorgungs-sicherheit und gewährleitet den Umstieg auf strombetriebene Heizsysteme mit Wärmepumpen sowie auf die eMobilität.
Der Verein energie-wende-ja ist einerseits über das fortschrittliche, aber auch ambitiöse Klimareglement vom Stadtrat vom März 2022 (Inkraftsetzung 30.9.2022) höchst erfreut. Anderseits sind wir über den schleppenden und zu wenig koordinierten Vollzug der klaren Zielsetzungen besorgt: Bis 2045 sollen die Treibhausgasemissionen der Stadt Bern Netto Null erreichen. Bis 2035 sind die C02-Emissionen pro Kopf von 4.3 Tonnen CO2 auf 1 Tonne pro Kopf abzusenken. Gemäss den offiziellen Grundlagen ist klar, in welchen Bereichen die Treibhausgase primär reduziert werden müssen (vergl. dazu Grafik 1 im Anhang): Wärmenutzung in Gebäuden, das heisst Ersatz der Öl- und Gasheizungen vor allem mit Wärmepumpen und teilweise Fernwärme; Mobilität durch Verlagerung auf CO2-freie Verkehrsträger und eMobilität sowie Dekarbonisierung der Fernwärmezentrale der ewb. Mit Blick auf die hauptsächlichsten Emissionsquellen ist von den politisch Verantwortlichen der Stadt Bern eine wirksame Strategie an die Hand zu nehmen, um brachliegende Potenziale zu nutzen und Treibhausgase effizient zu reduzieren. Wir schlagen dafür ein 7-Punkte-Programm (ausführliche Beschreibung in der Langfassung unseres Schreibens) und den Einsatz einer/s Klimadelegierten vor.
Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Änderung des Energiegesetzes und des Stromversorgungsgesetzes (Mantelerlass) stellt einen zentralen Pfeiler für die zukünftige Versorgungssicherheit und Klimapolitik dar. Der Verein energie-wende-ja ist mit der Ausrichtung gemäss der UREK des Nationalrates (BBL 2021 1668) grundsätzlich einverstanden. Im Rahmen der Beratungen des Nationalrates vom 13. bis 15. März sind aber noch verschiedene Verbesserungen und Korrekturen vorzunehmen. Wir erachten zum Beispiel einen noch stärkeren Ausbau der neuen erneuerbaren Energien auf 45 TWh/a bis 2035 als notwendig. Gleichzeitig sind die Massnahmen für mehr Energieeffizienz deutlich zu verstärken.
Mit der Zielsetzung Netto-Null-Emissionen 2050 und einem linearen Absenkpfad bis 2050 kann das 1.5-Grad-Ziel durch die Schweiz nicht eingehalten werden. Die Emissionen bis 2050 übersteigen das der Schweiz noch zustehende Emissionsbudget von 480 Mio. t CO2eq im Zeitraum 2021-2050. ewj fordert daher Szenarien welche Netto-Null-CO2eq-Emissionen bis 2040-2045 erreichen.
Der Bundesrat schlägt eine Revision der Energieförderungsverordnung (EnFV) vor, welche Anliegen der parlamentarischen Initiative «Erneuerbare Energien einheitlich fördern.
Es stehen zentrale Entscheide in der Energiepolitik an. Der Verein energie-wende-ja nimmt Stellung zu Revision der EnFV.
Unsere Hauptpunkte sind:
Priorität Solarstrom mit Ausbauziel von 35 TWh/a, Stromzubau insgesamt bis 2035 40 TWh/a
Konzentration auf Winterstrom
Rentabilität mit Investitionssicherheit gewährleisten
Dach und Fassade mit Photovoltaik voll nutzen
Minimale Rückliefertarife, z.B. Sommer 6 Rp./kWh; Winter 12 Rp./kWh
Arbeitskräfte sicherstellen
Abbau der Bürokratie und Beseitigung von Lieferengpässen
Der Ausbau von Solarenergie um 35 TWh/a, Windenergie um 3 TWh/a sowie Wasserkraft/ Biomasse um 2 TWh/a bis 2035 lösen zentrale Engpässe der Energie-/Klimapolitik: a. Die Versorgungssicherheit b. Das Erreichen der Klimaziele c. Der Ausstieg aus den AKW ohne weitere Subventionen.
Hier finden Sie unsere ausführliche Stellungnahme:
Der vorliegende Entwurf zur Revision des CO2-Gesetzes muss deutlich verbessert werden. Dabei ist eine Konzentration auf wenige, aber wirksame Massnahmen vorzunehmen: Als effizienteste Massnahme muss eine Lenkungsabgabe auf alle CO2-Emissionen (inklusive Treibstoffe) erhoben werden. Die Abgaben müssen zu 100 % an Bevölkerung und Industrie zurück bezahlt werden.
Bei einer Lenkungsabgabe verdienen diejenigen Geld, die wenig Energie verbrauchen.
Damit die Lenkungsabgabe bei einer Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert wird, ist eine transparente, klare und überzeugende Kommunikation nötig: Der Wirkmechanismus von Spar- und Investitionseffekten, sowie die Rückverteilung an die Bevölkerung müssen klar und verständlich dargestellt werden. Insbesondere ist die Gewährleistung der Sozialverträglichkeit illustrativ und detailliert zu erläutern. Zu diesen Themen liegen zahlreiche Grundlagenarbeiten vor, von denen profitiert werden soll. energie-wend-ja hatte im Vorfeld des abgelehnten CO2-Gesetzes eine Zusammenstellung erarbeitet, in der dargestellt wird, wieviel Geld sparsame Haushalte verdienen können. Ein Vier-Personenhaushalt hätte dabei 400 CHF pro Jahr erhalten.
Falls im Treibstoffbereich die Emissionsreduktions- bzw. Kompensationsziele gemäss dem festzulegenden Absenkungspfad bis 2030 nicht erreicht werden, soll auf dem Treibstoff ebenfalls eine CO2-Abgabe erhoben wird (maximal 210 CHF/t CO2).
Im Gebäudebereich sollen einheitliche Standards auf erneuerbare Heizsysteme und Energieeffizienz eingeführt werden. Mit einer einheitlichen Erfassung von Energie und Treibhausgasen erhalten Eigentümer, Investoren und Mieter so klare Antworten auf die wirtschaftlichen Auswirkungen.
Die Nutzung der Sonnenenergie muss massiv ausgebaut werden. Eine Solarpflicht auf geeigneten Dächern und Fassaden soll diskutiert werden. Zielführender wäre allerdings die Vorgabe von Einspeisetarifen, die einen wirtschaftlich lukrativen Betrieb ermöglichen. Das würde zusätzliche Subventionen erübrigen und die Bürokratie verringern.
Für den Abfallbereich und die Landwirtschaft sind Ziele für eine adäquate Treibhausgasminderung vorzuschreiben. Vorhandene Subventionen sind im Hinblick auf die Klimazielsetzungen zielgerichtet umzulagern.
energie-wende-ja kritisiert die Klimafonds-Initiative der SP und der Grünen: Der Mittelbedarf von bis zu sieben Milliarden Franken pro Jahr ist viel zu hoch. Wo die Mittel herkommen sollen ist völlig offen. Eine Verschuldung ausserhalb der Schuldenbremse, wie es die Initiative vorschlägt ist unhaltbar und würde die zukünftigen Generationen unnötig belasten. Es ist nicht die Aufgabe des Staates Investitionen in öffentliche Projekte zu tätigen. Vielmehr sollen die Verursacher die Kosten tragen (Verursacherprinzip). Das heisst die Politik muss die Rahmenbedingungen mit einem effizienten Instrumentenmix festlegen: Zum Biespiel Lenkungsabgaben, die zu 100 % an die Bevölkerung rückverteilt werden oder klimaschädliche Subventionen, wie sie heute noch oft getätigt werden, müssen abgeschafft werden. Weiter müssen Verfahren gestrafft werden, die bei der Güterabwägung zwischen Landschafts-, Natur- und Ortsbildschutz und erneuerbarer Energieproduktion hinderlich sind. Die Landwirtschaft und die Abfallwirtschaft werden in der Initiative ausgeklammert, was ein Fehler ist.
Klimapolitik braucht Rahmenbedingungen, die das Verursacherprinzip mitberücksichtigen
Klimapolitik funktioniert nicht mit finanzieller Förderung und öffentlichen Investitionen allein, dies wäre zu teuer, zu wenig effizient und würde das Verursacherprinzip zu wenig beachten. Klimapolitik braucht neue Rahmenbedingungen mit einem effektiven und effizienten Instrumentenmix, welche sowohl bei den Massnahmen als auch bei der Mittelbeschaffung das Verursacherprinzip mitberücksichtigen.
Forderungen von energie-wende-ja:
Neben der Förderung durch den Klimafonds (und die bestehenden Förderprogramme) müssen die Möglichkeiten von verursachergerechten Vorschriften (z.B. im Gebäudebereich, im Verkehr, etc.), von Abgaben mit sozial ausgleichender Rückverteilung der Mittel, vom Abbau klimaschädlicher Subventionen, von klima- und energiepolitisch orientierten Mittelumlagerungen genutzt werden.
Zusätzlich sind die Rahmenbedingungen anzupassen, welche den Ausbau erneuerbarer Stromproduktion in der Schweiz behindern: Straffung und Beschleunigung von Verfahren, Klärungen bei der Güterabwägung zwischen Landschafts-, Natur- und Ortsbildschutz und erneuerbarer Energieproduktion.
Private Akteure müssen rasch unterstützt werden
Der Klimafonds soll mit finanziellen Beiträgen, Kredit- und Bürgschaftsprogrammen in erster Linie dazu beitragen, dass die Hundertausenden dezentraler Investitions- und Verbrauchsentscheidungen zu beschleunigten Emissionsreduktionen, zu einem schnelleren Ausbau der erneuerbarer Stromproduktion und bei Bedarf zur forcierten Entwicklung klimagerechter Technologien führen. Er soll sich in erster Linie an Dritte, d.h. an private und allenfalls parastaatliche Akteure richten. Die staatlichen Akteure (Gemeinden, EVU im Besitz der öffentlichen Hand, ausgelagerte kantonale, kommunale Betriebe, SBB, PTT, etc.) sollen primär mit Leistungsaufträgen auf die Klimazielsetzungen verpflichtet werden.
Die Kombination von neuen Rahmenbedingungen mit einem in die bestehenden Regulierungen und Förderungen eingebetteten zusätzlichen Klimafonds erlaubt es, den Markt und den Wettbewerb auf mehr Nachhaltigkeit auszurichten und mit den Klimafondsbeiträgen und Investitionen diese Impulse zu verstärken und weiter noch bestehende Hemmnisse (zum Beispiel infolge hoher Anfangsinvestitionen, etc.) abzubauen.
Einwände von energie-wende-ja zur Revision der Raumplanungsverodnung
Bis vor kurzem erfolgte der Ausbau der neuen erneuerbaren Stromproduktion in der Schweiz im Vergleich mit dem Ausland sehr zögerlich und wurde durch Hemmnisse und Verzögerungen in Bewilligungsverfahren sowie durch ungenügende Fördermassnahmen behindert. Die Vorlage zur Revision der Raumplanungsverordnung (RPV) will bestehende Hemmnisse nun abbauen. Die Vorlage ist aber grundsätzlich viel zu beschränkt.
Um den grossen klima- und versorgungspolitischen Herausforderungen in Zukunft gerecht zu werden, muss die Raumplanungsverordnung weniger restriktiv ausgelegt werden.
Bei den vorgeschlagenen RPV-Anpassungen sollten insbesondere die folgenden Punkte ergänzt und erweitert werden, um den grossen klima- und versorgungspolitischen Herausforderungen in Zukunft gerecht zu werden:
In Arbeitszonen soll nicht nur Anlagen auf Flachdächern, sondern auch Fassadenanlagen Bewilligungsfreiheit gewährt werden.
PV-Installationen an Infrastrukturanlagen ausserhalb des Siedlungsgebietes sollen grundsätzlich überall, wo bereits eine Vorbelastung besteht, möglich sein (u.a. an Verkehrswegen: Lärmschutzwänden, Strassen- und Eisenbahnverbauungen, Zäunen, Gleisborden, etc.).
PV-Installationen auf Stauseen sollen nicht nur über 1800 m ü.M. möglich sein, sondern auch bei tiefer liegenden Stauseen in den Alpen.
PV-Anlagen in der Landwirtschaft in Gebieten, die an Bauzonen angrenzen, sollen nicht nur für Versuchsanlagen und nicht nur wenn die Produktivität der Ernten gesteigert wird, sondern auch dann, wenn die Auswirkungen auf die Produktivität der Ernten nur gering sind (beispielweise < -25%), möglich sein.
Ausgewählte Freiflächenanlagen in den Alpen: Flächen in alpinen Gebieten, bei denen eine Freiflächennutzung denkbar erscheint, sollen identifiziert und auf eine mögliche Nutzung geprüft werden können (d.h. Aufhebung des generellen Verbotes von Freiflächenanlagen).
Hier die ausführliche Antwort von energie-wende-ja zur Teilrevision der Raumplanungsverordnung