Änderung der Automobilsteuerverordnung: Aufhebung der Befreiung der Elektroautomobile von der Automobilsteuer; Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens: Stellungnahme energie-wende-ja
In Kürze
Ablehnung der vorgeschlagenen Aufhebung der Befreiung von E-Automobilen bereits per 1. Januar 2024 ab. Wir schlagen vor, mit der Aufhebung der Befreiung der Elektrofahrzeuge von der Automobilsteuer zuzuwarten, bis diese einen Anteil von 40 % an den Neuzulassungen aufweisen.