Stellungnahme von energie-wende-ja zur Vorlage zur Änderung des Energiegesetzes vom
21. Juni 2023 (Beschleunigungserlass)
Das Wichtigste in Kürze
Mit dem sog. Beschleunigungserlass, den der Bundesrat dem Parlament vorlegt, sollen Planung und Bewilligung für Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie einfacher und rascher durchgeführt werden können. Wichtigste Massnahme ist die Einführung eines konzentrierten Bewilligungsverfahrens, bei welchem eine einzige Behörde im Kanton in einem Akt alle Bewilligungen erteilt, die in ihre Kompetenz fallen. Der Rechtsmittelweg wird auf zwei Instanzen verkürzt und die Legitimation zur Beschwerde auf gesamtschweizerisch bedeutsame Organisationen sowie Kantone und Gemeinden beschränkt.
Es ist dies zwar ein Fortschritt, doch die Wirkung dürfte eher bescheiden sein. Eine echte Beschleunigung würde voraussetzen, dass der Bund bei der Planung und Erstellung solcher Anlagen eine Führungsrolle übernimmt und das raumplanerische Instrumentarium vereinfacht würde. Dazu wäre allerdings eine Änderung der Verfassung nötig. Es ist zu hoffen, dass auch diese Option im Parlament noch gründlich geprüft wird.