Gesetzesänderung Stromversorgungsgesetz

«Aufgrund unklarer Basisdaten ergab sich bei der Stellungnahme vom letzten Newsletter (vom 11. September 2023) eine Differenz zu den von Swissgrid ausgewiesenen Produktionspotenzialen anfangs 2025. Dies ist in der nun vorliegenden Stellungnahme vom 24.10.2023 bereinigt. An den Schlussfolgerungen bezüglich der dringlich benötigten zusätzlichen Simulationsrechnungen, ausgehend von zuerst zu aktualisierenden Ausgangs- und Perspektivdaten sowie bezüglich des mindestens bis 2025 fehlenden Bedarfs zusätzlicher thermischer Kraftwerksreserven ändert sich dadurch nichts.»

Das Wichtigste in Kürze 

energie-wende-ja befürwortet grundsätzlich die vorgesehene Revision des StromVG, weist aber den vorliegenden Revisionsentwurf (wie auch den Entwurf der zugehörigen Winterreserven-Verordnung, siehe Anhang) zurück. Die grundlegende versorgungspolitische Entscheidungssituation, d.h. welche Versorgungssicherheit anzustreben ist und welche Mangellagen zur Dimensionierung der Massnahmen noch tolerierbar sind, werden im Gesetzesentwurf nicht dargelegt. Der Gesetzesentwurf basiert auf ungenügenden Berechnungsgrundlagen (reichen nur bis 2025), welche von zu tiefen Ausgangsdaten beim Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion im In- und Ausland ausgehen. Zusätzlich wird die aktuelle Entwicklung der Ausbaudynamik von erneuerbarer Stromproduktion im In- und Ausland sowie die sich jüngst abzeichnenden Entwicklungen bei den Rahmenbedingungen im Gesetzesentwurf zu wenig einbezogen bzw. völlig vernachlässigt. Dadurch drohen unzweckmässige Investitionen für nicht benötigte Reservekapazitäten, welche Mittel binden, die zweckmässiger für den dringend benötigten weiteren Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion, von Speichertechnologien und -kapazitäten sowie von Netzen einzusetzen sind.