Das Wichtigste in Kürze
- Die Änderung der Winterreserveverordnung ist in der vorliegenden Form abzulehnen. Es besteht kein dringender Handlungsbedarf, wenn der laufende Ausbau der erneuerbaren Energien weiter forciert vorangetrieben wird, die Notstromaggregate in Krisensituationen genutzt werden und die bestehenden Reservekraftwerke notfalls betrieben werden können.
- Eine Verlagerung der Kompetenzen für Ausschreibungen von der SwissGrid zum BFE ist abzulehnen. Die vorhandene Kompetenz ist weiter zu nutzen und auf personelle Aufstockungen ist zu verzichten.
- Auf die Kostenübernahme von Ausschreibungen (ca. 50 Millionen Franken) ist zu verzichten.
Fazit zu den Grundlagen
- Die Berechnungen sind mit den effektiven Werten für 2022 vorzunehmen. Die Ausgangswerte für 2022 liegen um 810 MW höher, die im Prinzip – je nach Wetterabhängigkeit – das ganze Jahr Strom liefern.
- Werden realistische Wachstumsannahmen über den Zubau der erneuerbaren Energien getroffen, so resultiert ein Plus von 2’830 MW (Wind + 100 MW; PV + 2’730 MW) bis 4’430 MW (Wind + 200 MW; PV + 4’230 MW) gegenüber den vorliegenden Berechnungen der SwissGrid für 2025 mit 27’500 MW (Tabelle 2/SwissGrid, Anhang). Die «fehlenden» maximal 400 MW Reservekapazitäten für ein Worst-Case-Szenario sind also mit sehr grosser Wahrscheinlichkeit im Jahr 2025 bereits vorhanden.
- Der zweckmässige Einbezug der bestehenden Reservekraftwerke und Notstromaggregate in die Berechnungen macht in kurzer Frist den zusätzlichen Zubau von Reservekapazitäten definitiv obsolet.
- Neben der Aktualisierung der Simulationen für 2025 sind für Jahre 2030 und 2035 die fehlenden Simulationen der Swissgrid zu erarbeiten.